In der Stadtratssitzung im Juni soll eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen werden. Nach der vorliegenden Kalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes werden zahlreiche Gebühren zum Teil erheblich erhöht. So steigt beispielsweise die jährliche Grabnutzungsgebühr für ein Einzelgrab von bisher 54 Euro auf 91 Euro, für ein Doppelgrab von 112 Euro auf 189 Euro. Auch bei vielen Urnengräbern und weiteren Bestattungsleistungen sind deutliche Steigerungen vorgesehen.
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Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über diese Entwicklung informieren. Wer auf dem Friedhof Penzberg ein Grab besitzt, sollte prüfen, wann das Nutzungsrecht ausläuft. Nach unserem Kenntnisstand können bestehende Grabrechte derzeit noch zu den aktuell gültigen Gebühren verlängert werden. Nach Inkrafttreten der neuen Satzung gelten voraussichtlich die deutlich höheren Gebührensätze.

Gerade bei langfristigen Verlängerungen kann dies zu einer spürbaren Kostenersparnis führen. Deshalb empfehlen wir allen Grabnutzungsberechtigten, sich rechtzeitig mit der Friedhofsverwaltung (+49 8856 813-723) in Verbindung zu setzen und die individuellen Möglichkeiten einer vorzeitigen Verlängerung zu klären.

Als Fraktion Bürger für Penzberg ist es uns wichtig, die Bürgerinnen und Bürger transparent und frühzeitig über Entscheidungen zu informieren, die sie unmittelbar betreffen. Jeder soll die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig auf die geplanten Änderungen einzustellen und gegebenenfalls finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Hinweis: Die Gebührenerhöhungen treten erst nach Beschlussfassung durch den Stadtrat und dem Inkrafttreten der Änderungssatzung in Kraft. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

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