Die Stadtratsfraktion der Parteifreien Wählervereinigung e. V. „Bürger für Penzberg“ – BfP stellt folgende Änderungsvorschläge zum Neuerlass der Geschäftsordnung für den Stadtrat zur Diskussion:
- Der Werkausschuss ist ersatzlos zu streichen: Es gibt keinen Eigenbetrieb und dadurch keinen Werkausschuss mehr.
- Die bisherige Entscheidungsbefugnis der Ersten Bürgermeisterin über die Genehmigung von Nebentätigkeiten (vgl. dazu § 11 Abs. 2, Ziffer 1, Buchstabe b) soll künftig dem VFS-Ausschuss zugeordnet werden (§ 7 Abs. 3, Buchstabe a) bb).
- Für die Jugend soll mindestens alle 2 Jahre eine Jungbürgerversammlung abgehalten werden.
- Einführung eines Ratsinformationssystems: Hierin können sich die Stadtratsmitglieder über die Vorgänge in den Gremien informieren.
- Einführung eines Bürgerinformationssystems: Für eine transparente und effiziente Öffentlichkeitsarbeit werden unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes die Niederschriften ins Internet gestellt.
- Kostentransparenz: g) die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 5.000 € ) je Einzelfall. Begründung: auch unentgeltliche Überlassungen haben einen Wert und müssen im Rahmen der sog. inneren Verrechnung, Kostenrechnung bzw. späteren Budgetierung berücksichtigt werden.
Download: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung vom 30.05.2014
Link: derzeitige Geschäftsordnung